Barrierefreie Webseite nach BFSG und WCAG

Prüfung, Optimierung und Neuentwicklung aus einer Hand.

Barrierefreie Webseite auf Laptop und Smartphone mit Accessibility-Icons

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele verbraucherorientierte Websites, Shops und Buchungsportale zur Barrierefreiheit. Wir prüfen Ihre Website, sagen Ihnen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht, und setzen die Anforderungen sauber um.

Seit 2008 400+ Kunden 85 % Stammkunden

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit sorgt dafür, dass Ihre Website unabhängig von Einschränkungen für alle Menschen zugänglich ist.

Viele Nutzer sind auf bestimmte Funktionen angewiesen, um eine Seite bedienen zu können: Sie navigieren mit der Tastatur, lassen sich Inhalte vorlesen oder benötigen klare Strukturen, um Informationen schnell zu erfassen. Digitale Barrierefreiheit heißt, diesen Menschen das gleiche Nutzungserlebnis zu ermöglichen, ohne Barrieren.

Das betrifft die Gestaltung, Technik und Sprache Ihrer Website gleichermaßen: vom Kontrast der Farben bis hin zur Lesbarkeit von Texten, von der Menüführung bis zur Alternative für Bilder.

Lassen Sie Ihre Website kostenlos prüfen – wir sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.

Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Website und entwickeln konkrete, pragmatische Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dabei achten wir nicht nur auf Richtlinien, sondern auch auf den Look & Feel Ihrer Marke. Unsere Leistungen reichen von der Prüfung und Optimierung bestehender Seiten bis zur kompletten Neuerstellung barrierefreier Weblösungen durch unsere Webentwicklung. Auf Wunsch prüfen wir auch Ihr Newsletter-Design und Ihre Online-Werbemittel auf Zugänglichkeit. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website barrierefrei ist oder betroffen sein wird, sprechen Sie mit uns.

Infografik: Für welche Unternehmen und Angebote gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Wen betrifft das neue Gesetz?

Pflichtig sind Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten, nicht pauschal jede Website.

Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherzugang sind ausgenommen. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei elektronischen Dienstleistungen befreit. Für alle anderen kann das BFSG greifen, wenn digitale Angebote für Endkundinnen und Endkunden zugänglich sind.

Beispiele, wo die Pflicht häufig relevant ist:

  • Online-Shops & Marktplätze
  • Ticket-, Reise- und Buchungssysteme
  • Bank- und Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
  • Bildungs- und E-Learning-Angebote mit Verbraucherzugang
  • Software, Apps und Portale mit Kundenkonten für Endnutzer

Ob Ihre Website betroffen ist, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab, nicht allein davon, ob Sie „online präsent“ sind.

Seit Mitte 2025 drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, auch Ihr Image kann dauerhaft Schaden nehmen.

Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nicht fristgerecht an die neuen Anforderungen anpassen, setzen sich einem realen Risiko aus: Neben möglichen Bußgeldern und Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können auch öffentliche Kritik, Shitstorms oder mediale Berichterstattung entstehen – vor allem, wenn betroffene Nutzer auf Barrieren stoßen und sich zu Wort melden.

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können durch offizielle Stellen kontrolliert und beanstandet werden. Auch die Wettbewerbszentrale und Organisationen der Zivilgesellschaft haben das Recht, aktiv zu werden. Für Unternehmen bedeutet das: Es wird keine stille Übergangsphase geben.

Wir nehmen Verantwortung ernst und gestalten digitale Räume, die allen Menschen offenstehen.

Begleitung und barrierefreie Ersteinschätzung Ihrer Website
Begleitung und barrierefreie Ersteinschätzung Ihrer Website

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch Usability, SEO und Kundenerlebnis.

Viele Maßnahmen, die im Rahmen der Barrierefreiheit umgesetzt werden, führen zu besseren Ergebnissen in ganz anderen Bereichen:

Eine klare Struktur verbessert die Nutzerführung, gute Kontraste sorgen für mehr Lesbarkeit, alternative Texte optimieren das Ranking bei Google. Und Menschen mit Einschränkungen sind längst eine relevante Zielgruppe – mit echtem Bedarf und großem Potenzial.

Vorteile im Überblick:

  • Verbesserte Nutzererfahrung für alle
  • Bessere Sichtbarkeit bei Google durch strukturierte Inhalte
  • Höhere Conversion-Raten durch barrierearme Kommunikation
  • Positives Markenbild & gesetzliche Sicherheit
"Die Zusammenarbeit könnte besser nicht sein: zuverlässig, schnell und für den Laien verständlich. Auch nach Abschluss des eigentlichen Auftrages immer hilfsbereit. Ein sehr guter Partner!"
Lutz Petrick / Schröder Reisen Entertainment
Sehr professionell und qualitativ hochwertige Arbeit bei der Herstellung meiner Website. Außerdem bin ich sehr dankbar und froh über die stets schnelle und gute Bearbeitung von Aktualisierungen, die zwischendurch bei einer Website immer mal wieder anfallen. Ich kann Kreowsky & Kreowsky nur empfehlen!
Claire Winter / Autorin
Unkomplizierte Zusammenarbeit und schnell in der Umsetzung. Klasse!
Jo-Ann Herbst / ZELOS Management Consultants
Die Zusammenarbeit ist durchweg professionell, zuverlässig und sehr angenehm. Anfragen werden sehr schnell umgesetzt, und auch bei komplexeren Themen findet das Team immer pragmatische Lösungen. Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit und das gemeinsame Verständnis für unsere Ziele.
Andrea Menge / bindan.group
Kreowsky & Kreowsky ist eine sehr geschätzte Partneragentur und sehr zu empfehlen. Gute Kommunikation und sympathisches Team. Immer wieder gerne!
Florian Nast / AgenturFinder

Unser Weg zur barrierefreien Website

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal – und ein Prozess, den wir mit Sorgfalt, Struktur und Leidenschaft begleiten. Unsere Vorgehensweise verbindet rechtliche Sicherheit mit gutem Design und technischer Präzision. Gemeinsam schaffen wir ein digitales Erlebnis, das alle Menschen erreicht – unabhängig von Einschränkungen oder Endgerät.

1. Kennenlernen & Zieldefinition

Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Wir wollen genau verstehen, wer Sie sind, wie Ihre digitale Kommunikation aktuell aussieht und was Sie mit Ihrer Website erreichen möchten. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um strategische Fragen: Wer nutzt Ihre Website? Welche Funktionen müssen zugänglich sein? Wo liegen Ihre Stärken – und wo möglicherweise noch unentdeckte Potenziale? Diese Phase bildet das Fundament für alle weiteren Entscheidungen.

2. Barrierefreiheits-Check & Statusanalyse

Wir prüfen Ihre bestehende Website oder Ihren Entwurf umfassend auf Barrieren. Dabei arbeiten wir mit modernen Tools, aber vor allem mit geschultem Blick und viel Erfahrung. Unsere Analyse zeigt klar, an welchen Stellen Menschen mit Einschränkungen Probleme bekommen könnten – ob bei der Navigation, bei der Lesbarkeit von Texten oder bei interaktiven Elementen. Am Ende steht eine detaillierte Auswertung, die verständlich aufbereitet ist und als gemeinsame Entscheidungsgrundlage dient.

3. Konzept & Umsetzungsstrategie

Auf Basis der Analyse entwickeln wir ein passgenaues Konzept. Dabei geht es nicht nur darum, Fehler zu beheben – sondern um die Frage, wie Ihre Website barrierefrei, benutzerfreundlich und gleichzeitig markenkonform gestaltet werden kann. Wir denken Inhalte, Design und Technik von Grund auf barrierearm und schlagen Lösungen vor, die zu Ihrem Unternehmen, Ihren Ressourcen und Ihren Nutzern passen. Diese Phase schafft Struktur und macht die nächsten Schritte planbar.

4. Gestaltung & technische Umsetzung

Jetzt wird es konkret: Wir entwickeln eine moderne, visuell ansprechende und technisch zugängliche Website. Dabei achten wir auf klare Strukturen, gute Lesbarkeit, sauberen Code und die Einhaltung der WCAG-2.1-Richtlinien. Farben, Schriftgrößen, Kontraste, Fokusverhalten – jedes Detail wird mit Blick auf Barrierefreiheit entwickelt. Die technische Umsetzung erfolgt dabei so, dass Sie Ihre Website später problemlos selbst pflegen und erweitern können.

5. Testphase & Qualitätssicherung

Bevor Ihre neue Website online geht, prüfen wir sie ausführlich. Wir testen alle Funktionen mit verschiedenen Endgeräten, Bildschirmgrößen, Tastaturnavigation und Screenreadern. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Nutzerführung: Funktioniert die Seite nicht nur formal, sondern auch aus Sicht echter Menschen mit Einschränkungen? Unsere Qualitätssicherung ist gründlich, nachvollziehbar und immer mit dem Ziel verbunden, das bestmögliche digitale Erlebnis zu schaffen.

6. Launch & Betreuung nach dem Go-live

Wenn alles funktioniert und alle Seiten geprüft sind, begleiten wir Sie beim Livegang Ihrer barrierefreien Website. Doch damit endet der Prozess nicht. Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine Haltung. Deshalb stehen wir auch nach dem Launch für Fragen, Weiterentwicklungen, Schulungen oder inhaltliche Unterstützung zur Verfügung. So stellen wir gemeinsam sicher, dass Ihre Website langfristig zugänglich bleibt – und neue Anforderungen jederzeit professionell umgesetzt werden können.

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Wie erkenne ich, ob meine Website barrierefrei ist?
Barrierefreiheit ist für Laien oft schwer einzuschätzen. Viele Barrieren sind „unsichtbar", betreffen etwa die Navigation mit Tastatur oder die Lesbarkeit durch Screenreader. Eine erste Einschätzung können automatisierte Tests geben, zum Beispiel mit Tools wie WAVE oder dem Accessibility Checker im Browser. Für eine fundierte Bewertung braucht es aber immer auch menschliche Prüfung: Wir analysieren Ihre Website strukturell, technisch, inhaltlich und zeigen Ihnen, wo Verbesserungsbedarf besteht.
Was genau schreibt das neue Gesetz vor?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) um und verlangt für betroffene digitale Produkte und Dienstleistungen Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 – seit dem 28. Juni 2025. Pflichtig sind vor allem Angebote gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (z. B. Websites, Apps, Ticket- und Buchungssysteme, Terminals). Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherzugang sind ausgenommen. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei elektronischen Dienstleistungen befreit. Wer in den Anwendungsbereich fällt, muss Zugänglichkeit sicherstellen – Verstöße können sanktioniert werden.
Müssen bestehende Websites vollständig neu aufgebaut werden?
Nicht zwangsläufig. Oft können bestehende Seiten durch gezielte Maßnahmen deutlich verbessert werden wie z. B. durch bessere Farbkontraste, saubere HTML-Struktur, korrekte Tastaturbedienung oder alternative Texte für Bilder. In manchen Fällen, etwa bei sehr alten oder technisch komplexen Seiten, kann ein Relaunch sinnvoller sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welcher Weg effizienter ist: Nachbesserung oder Neuaufbau.
Welche Vorteile hat Barrierefreiheit über die Gesetzespflicht hinaus?
Barrierefreiheit ist kein reines Compliance-Thema. Sie verbessert die Qualität Ihrer Website insgesamt. Klar strukturierte Inhalte, gute Lesbarkeit, mobile Optimierung und eine intuitive Benutzerführung helfen allen Nutzern, nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Darüber hinaus fördert Barrierefreiheit die Suchmaschinenoptimierung (SEO), senkt Absprungraten und zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Unternehmen, die hier investieren, stärken nicht nur ihre Marke, sondern auch ihre Kundenbeziehungen.
Welche Frist gilt für die Umsetzung?
Die gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 28. Juni 2025. Für betroffene digitale Angebote bestand keine lange Übergangsfrist – wer noch nicht umgesetzt hat, sollte Nachholbedarf zeitnah angehen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir unterstützen Sie bei einer strukturierten, pragmatischen Umsetzung.
Was sind typische Barrieren auf Websites?
Typische Hürden sind z. B. schlecht lesbare Schriften, fehlende Kontraste, unklare Navigation oder Inhalte, die nicht per Tastatur erreichbar sind. Auch fehlende Alternativtexte für Bilder, falsch strukturierte Überschriften oder nicht lesbare Formulare sind weit verbreitet. Für Menschen mit Seh- oder Motorikeinschränkungen wird so der Zugang massiv erschwert, obwohl es technisch leicht lösbar wäre.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Die Kosten hängen stark vom aktuellen Zustand Ihrer Website ab. Kleinere Korrekturen (z. B. an Kontrasten, Bildbeschreibungen, HTML-Struktur) sind meist kostengünstig möglich. Ein kompletter Relaunch ist teurer aber langfristig oft effizienter. Wir bieten Ihnen eine transparente Einschätzung mit konkreten Empfehlungen, abgestimmt auf Ihr Budget und Ihre Ziele.
Bin ich als Kleinstunternehmen oder reines B2B betroffen?
Nicht automatisch. Reine B2B-Angebote ohne Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen – weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme – sind bei elektronischen Dienstleistungen befreit. Sobald Sie Verbrauchern digitale Angebote bereitstellen und die Größenkriterien überschreiten, kann die Pflicht greifen. Im Zweifel prüfen wir gemeinsam Ihren konkreten Fall.
Gilt das Gesetz auch für interne Anwendungen, z. B. Intranets?
Nein, das BFSG bezieht sich vorrangig auf öffentlich zugängliche digitale Angebote. Also Websites, Shops, Buchungssysteme, Apps oder Terminals. Interne Anwendungen wie Intranets oder Mitarbeitertools sind derzeit nicht vom Gesetz betroffen. Trotzdem kann Barrierefreiheit auch hier sinnvoll sein z.B. zur besseren Inklusion im Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und guter Usability?
Barrierefreiheit ist nicht gleich Benutzerfreundlichkeit, aber eng damit verbunden. Usability betrifft alle Nutzer und meint die einfache, logische Bedienbarkeit. Barrierefreiheit hingegen stellt sicher, dass auch Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigt teilhaben können, z. B. per Screenreader oder ohne Maus. Gute Barrierefreiheit schließt gute Usability ein, aber geht noch weiter.
Kann ich für die Umsetzung Fördermittel beantragen?
In einigen Bundesländern und Regionen gibt es Förderprogramme zur Digitalisierung oder Inklusion, die auch barrierefreie Websites unterstützen. Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt von Unternehmensform, Branche und Standort ab. Wir unterstützen Sie gern bei der Recherche und Antragstellung. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Ist Barrierefreiheit auch ein Vorteil für Google & SEO?
Ja. Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern automatisch auch die Suchmaschinenfreundlichkeit. Strukturierte Überschriften, Bildbeschreibungen (Alt-Texte), klare Navigation und semantisches HTML helfen Suchmaschinen beim Crawling. Zudem sinken Absprungraten und Nutzer bleiben länger, was sich positiv auf das Ranking auswirken kann.
Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website?
Das hängt von Umfang und Zielsetzung ab. Kleine Optimierungen sind in wenigen Tagen erledigt. Eine vollständige Neuentwicklung kann, je nach Komplexität, mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – vom ersten Audit bis zur Veröffentlichung.
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